Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner und Günther Degold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter M*****, Angestellter, *****, vertreten durch Burgstaller & Preyer Partnerschaft von Recht... mehr lesen...
Begründung: Nach Einschränkung eines zunächst eingebrachten Feststellungsbegehrens begehrt der Kläger zuletzt, die von der beklagten Partei zum 31. 10. 1996 ausgesprochene Kündigung des Klägers für rechtsunwirksam zu erklären. Der Kläger habe als Angestellter der beklagten Partei die Funktion eines Geschäftsstellenleiters der Filiale K***** innegehabt und zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von ca S 52.000, 14 x jährlich bezogen. Als Filialleiter sei ihm nicht die Funktion ein... mehr lesen...