Norm: GmbHG §6 Abs1GmbHG §10b
Rechtssatz: Bei einer im Sinne von § 10b GmbHG gründungsprivilegierten GmbH kann das Stammkapital auch höher als das Mindeststammkapital von 35.000 EUR (§ 6 Abs 1 GmbHG) sein. Entscheidungstexte 6 Ob 54/20i Entscheidungstext OGH 25.03.2020 6 Ob 54/20i Beisatz: Die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage kann für jeden Gesellschafter unterschiedl... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10bGmbHG §52
Rechtssatz: Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen. Entscheidungstexte 6 Ob 54/20i Entscheidungstext OGH 25.03.2020 6 Ob 54/20i Beisatz: Bei einem im Zuge einer Kapitalerhöhung neu hinzutretenden Gesellschafter sind nur der Betrag der übernommenen Stammeinlage und die darauf zu leistenden Einzahlung... mehr lesen...