Norm: ABGB §37 JAktG §37GmbHG §107 Abs1
Rechtssatz: Die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der inländischen Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft sind nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies gilt auch für die Vertretungsrechte der inländischen Organe. Entscheidungstexte 8 Ob 187/74 Entscheidungstext OGH 12.02.1975 8 Ob 187/74 Veröff: GesRZ 1975,101 ... mehr lesen...