Entscheidungsgründe: I. Mit der vorliegenden Wahlanfechtung begehrt die einschreitende wahlwerbende Partei mit näherer
Begründung: , der Verfassungsgerichtshof wolle "das Verfahren zur Wahl für den Nationalrat am 1. Oktober 2006 zur Gänze, also von Beginn an, [...] für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben." Die Bundeswahlbehörde legte die Wahlakten vor und erstattete eine Gegenschrift, in der sie die Abweisung der Wahlanfechtung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 zweiter und dritter SatzNRWO 1992 §97, §98, §100, §101VfGG §67 Abs1, §69 Abs2, §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ); keine Bedenken gegen die so genannte Vierprozentklausel und die Einteilung in Regionalwahlkreise in Hinblick auf das Verhältniswahlsystem ... mehr lesen...