Entscheidungen zu § 32 Abs. 2 NRWO

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2019/8/27 W179 2222850-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am Samstag, den XXXX , ging die gegen den abweisenden Intimationsbescheid der zuständigen Gemeindewahlbehörde erhobene verfahrensgegenständliche Beschwerde bei dieser per E-Mail ein und legte diese das Rechtsmittel samt Verwaltungsakt dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, den XXXX (hg Eingang), vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt): 2. Zunächst wird der Verfahrensgang als maßgeblicher Sachverh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.08.2019

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