Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am Samstag, den XXXX , ging die gegen den abweisenden Intimationsbescheid der zuständigen Gemeindewahlbehörde erhobene verfahrensgegenständliche Beschwerde bei dieser per E-Mail ein und legte diese das Rechtsmittel samt Verwaltungsakt dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, den XXXX (hg Eingang), vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt): 2. Zunächst wird der Verfahrensgang als maßgeblicher Sachverh... mehr lesen...