Entscheidungsgründe: Dr. Ferdinand P*** und seine Schwester Luise P*** waren schon seit längerem daran interessiert, die Liegenschaft des Alfred H*** EZ 341 KG Zell am See "Steiningwiese" zu erwerben. H*** wollte jedoch nur dann verkaufen, wenn er eine Ersatzlandwirtschaft bekäme, die er aus dem Verkaufserlös der Steiningwiese finanzieren könne. Im September 1981 kamen Alfred H*** und seine Ehefrau Katharina mit den Klägern überein, deren Liegenschaft EZ 168 KG Pirzbichl und Teile... mehr lesen...
In der Notariatskanzlei des Beklagten wurde am 8. April 1960 ein Schuldschein über ein Darlehen von 20.000 S und am 31. Mai 1960 ein Schuldschein über 17.000 S errichtet. Darlehensgeberin war die Klägerin, Darlehensnehmer waren Franz B. und Alois U. Letzterer bestellte zur Sicherheit beider Darlehen seine landwirtschaftliche Liegenschaft EZ. 11 Katastralgemeinde Sch. zum Pfand. Die Klägerin behauptet in der Klage, sie habe den Beklagten beauftragt, Darlehen an Interessenten gegen gr... mehr lesen...
Nach fernmündlicher Ankündigung durch einen Angehörigen der A.- Gesellschaft war der Kläger in der Kanzlei des beklagten Notars erschienen, um dort über den Ankauf eines Grundstückes, das zu dieser Zeit noch nicht im grundbücherlichen Eigentum der A.- Gesellschaft stand, zu verhandeln. Mit dem Kläger wurde sodann die Information vom 20. Juni 1958 aufgenommen, nach deren Inhalt der Kläger zur Kenntnis nimmt, daß die Abteilung der Liegenschaft bisher noch nicht durchgeführt und genehmig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DNO §5NO §7
Rechtssatz: Auf eine Tätigkeit des Notars im Rahmen des § 5 NO sind nicht die Bestimmungen des § 7 NO, sondern nur die der §§ 1299, 1300 ABGB anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 343/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 6 Ob 343/61 Veröff: SZ 34/130 6 Ob 14/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 ... mehr lesen...