Der Beschwerdeführer hatte beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung der § 6 Abs. 5, § 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1 bis 5, § 11 Abs. 1 bis 6, §§ 17, 18 und 20 der Notariatsordnung, RGBl. 75/1871 (im folgenden: NO), als verfassungswidrig, die Feststellung, daß § 9 Abs. 1 NO "idF StGBl. 104/1945" verfassungswidrig war, sowie die Aufhebung von Verordnungen über die Errichtung von Notarstellen als gesetzwidrig, beantragt. Der Verfassungsgerichtshof wies diesen Antrag mit Beschluß vom 29. S... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare
Norm: NO 1871 §11 Abs5;NO 1871 §11 Abs6;
Rechtssatz: § 11 Abs 5 NO ermächtigt die ausschreibende Notariatskammer, Bewerbungsgesuche, die nach Beschlußfassung über den Besetzungvorschlag einlangen, zurückzuweisen. Zwar regelt die in Rede stehende Gesetzesbestimmung nicht ausdrücklich, daß die Zurückweisung durch die Notariatskammer zu erfolgen hat, doch ergibt sich diese Interpretation insbeson... mehr lesen...