Norm: ABGB §1042 DMEG BGBl 1950/152 §7
Rechtssatz: Der Eigentümer eines Stromzählers ist zur periodischen Nacheichung desselben verpflichtet. Wenn der Stromlieferant diese Nacheichung durchführen läßt, kann er daher vom Eigentümer Ersatz der Kosten der Nacheichung fordern. Entscheidungstexte 2 Ob 120/59 Entscheidungstext OGH 22.04.1959 2 Ob 120/59 ... mehr lesen...