Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wurde der Beschwerdeführer schuldig erklärt, als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der F-OHG dafür verantwortlich zu sein, dass diese Gesellschaft am 8. Juli 1982 als Inhaberin eines Drogistenbetriebes (Kräuter- und Reformhauses) in Wien, J-Straße 27, Getränke, nämlich gepressten Karottensaft, ausgeschenkt habe, ohne dass das zur Prüfung der hierfür verwendeten 1/8-Liter-Schankgefäße erfor... mehr lesen...