Bis zum Jahr 1974 war die Stadt Wien Alleingesellschafterin der Wiener Stadthalle-Kiba Betriebs- und VeranstaltungsgmbH, deren Firma in weiterer Folge auf "Wiener Stadthalle Betriebs- und VeranstaltungsgmbH" (kurz: Stadthalle) geändert wurde. Seit 1974 ist die Mitbeteiligte Alleingesellschafterin der Stadthalle. Ein Geschäftsanteil im Ausmaß von 99,99441 % (der übernommenen Stammeinlage) an der Mitbeteiligten wird von der Stadt Wien und ein Geschäftsanteil von 0,00559 % wird von der "... mehr lesen...
Index: E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 62000CJ0071 Develop VORAB;GmbHG §20 Abs1;GmbHG §34;KVG 1934 §2 Z4 lita;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht so weit reichen, gesellschaftsrechtlich vorgesehene notwendige Voraussetzungen für das Vorliegen einer Weisung an die Geschäftsführung und damit einer Zurechenb... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0040 E 23. November 2005 RS 3(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Bei Treuhandverhältnissen erwirbt der Treuhänder zivilrechtlich das Gesellschaftsrecht; er ist somit Gesellschafter. Das gilt auch für den Bereich der Gesellschaftsteuer. Weder er ... mehr lesen...