Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2000 traten vier Gesellschafter ihren jeweiligen Anteil an der A Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: GmbH) an die Beschwerdeführerin um den Abtretungspreis von insgesamt S 4,2 Mio. ab. Die Punkte 7.2. und 3.2.13. des Abtretungsvertrages lauten: "7.2. Die ÜBERNEHMENDE GESELLSCHAFTERIN hat die ABTRETENDEN GESELLSCHAFTER von persönlichen Haftungen und Sachhaftungen hinsichtlich der Bankverbindlichkeiten laut 3.2.13. unverzüglich freizustellen. ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18;KVG 1934 §38 Abs3a idF 1999/I/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0252 E 18. Mai 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerpflicht entsteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags, mit welchem die Pflicht zur Übertragung eines Wertpapiers entsteht (vgl. Dorazil, Kapitalverkehrsteuergeset... mehr lesen...
Die A Aktiengesellschaft (in der Folge: AG) und die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (in der Folge: Rechtsvorgängerin) schlossen am 29. September 1998 einen Abtretungsvertrag mit nachstehendem Inhalt: "Erstens: Die (AG) ist alleinige Gesellschafterin der im Firmenbuch des Landesgerichtes ... eingetragenen D Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: GmbH) mit dem Sitz in ... Die (GmbH) ist alleinige Kommanditistin der (GmbH & Co.KG.) ... Zweitens: Die (AG) verkauft und überg... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §38 Abs3a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0252 E 18. Mai 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Steuerpflicht entsteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags, mit welchem die Pflicht zur Übertragung eines Wertpapiers entsteht (vgl. Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kurzkommentar2, 228). ... mehr lesen...
Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (in der Folge: PTA alt) und die Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (in der Folge: PTBG) schlossen am 23. Juli 1998 einen Spaltungs- und Übernahmsvertrag mit nachstehendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "PRÄAMBEL Die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft ... mit dem Sitz in Wien (nachstehend 'PTA' oder 'übertragende Gesellschaft') wurde ... am 1. ... Mai 1996 ... errichtet; ... Die Post und Tele... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §18;KVG 1934 §38 Abs3a idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Die Steuerpflicht entsteht mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Vertrags, mit welchem die Pflicht zur Übertragung eines Wertpapiers entsteht (vgl. Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kurzkommentar2, 228). European Case Law Ide... mehr lesen...