Entscheidungsgründe: Am 6.6.2000 wurde zwischen der klagenden Partei als Werkunternehmer einerseits und der U***** G*****-GesmbH, damals eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 50849d, mit Zweigniederlassungen u.a. in Graz und Wels als Werkbesteller andererseits ein Werkvertrag über Baumeisterarbeiten abgeschlossen. Aus diesem Vertragsverhältnis sind Rechnungen im Gesamtwert von EUR 723.510,08 entstanden: Rechnungsnummer 1195322 über EUR 359,49 laut Zahlun... mehr lesen...
Norm: AktG §56 Abs2AktG §84 Abs5HGB §171 Abs2KO §37KO §69 Abs5SpaltG §15 Abs1
Rechtssatz: Der Gedanke des § 171 Abs 2 HGB, eine insolvenzrechtliche Gleichbehandlung der Gesellschaftsgläubiger zu sichern, der auch den Bestimmungen der §§ 56 Abs 2, 84 Abs 5 AktG, 37 (und nunmehr auch §69 Abs 5) KO innewohnt, ist im Wege einer analogen Rechtsanwendung mit der Konsequenz auf die Haftung der übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaft nach § 15... mehr lesen...
Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichtes Montafon vom 14. 5. 1980, C 70/80-2, wurde die H-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG rechtskräftig schuldig erkannt, Sepp T für Erdarbeiten den Betrag von 17 700 S samt 9.5% Zinsen zuzüglich 18% Umsatzsteuer aus dem Zinsenbetrag seit 1. 7. 1979 und die mit 2267.54 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Rudolf S war mit einer Haftungseinlage von 3 Mill. S Kommanditist der H-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG in P. ... mehr lesen...
Norm: AktG §56 Abs2HGB §171KO §37KO §81ZPO §234ZPO §235 B
Rechtssatz: Wird über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft während eines von einem Gesellschaftsgläubiger gegen einen Kommanditisten nach § 171 Abs 1 HGB eingeleiteten Verfahrens der Konkurs eröffnet, kann der während der Dauer des Konkursverfahrens nach § 171 Abs 2 HGB zur Ausübung des Rechtes der Gesellschaftsgläubiger nach § 171 Abs 1 HGB berufene Masseverwalter in analoger Anwend... mehr lesen...