Mit Eingabe vom 25. Februar 1991 zeigte die beschwerdeführende GmbH 73 "Zeichnungserklärungen" unter Anschluß der Darlehensbedingungen (= A.-Gewinnschein) beim Finanzamt an. Nach Punkt 1. dieser formularmäßig aufgelegten "Zeichnungserklärungen" ist "Zeichner" ein aktiver Mitarbeiter einer Gesellschaft, an der die Beschwerdeführerin direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, die somit zur "A.-Gruppe" gehöre. Nach Punkt 2. der Zeichnungserklärung zeichnet der "Zeichner" einen Einl... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §53;GmbHG §82 Abs2;KVG 1934 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/20 90/15/0074 3 Stammrechtssatz Als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind nicht bloß Personen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Ge... mehr lesen...
Im "Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft", den die Beschwerdeführerin (eine Gesellschaft m.b.H.) als Geschäftsinhaberin mit zahlreichen stillen Gesellschaftern abgeschlossen hat, finden sich folgende für den Beschwerdefall wesentliche Vereinbarungen: "Zwischen der H. Gesellschaft m.b.H. - im folgenden auch Geschäftsherr genannt - und dem Zeichner der Beteiligungserklärung - im folgenden stiller Gesellschafter genannt - wird durch die Annahme der Beteiligungs... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §53;GmbHG §82 Abs2;KVG 1934 §6 Abs2;
Rechtssatz: Als Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft sind nicht bloß Personen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften (etwa als Aktionäre oder Gesellschafter) Anspruch auf Gewinnbeteiligung erheben können, anzuseh... mehr lesen...