Norm: AktG §36HGB §13a
Rechtssatz: a) Hat eine Handelsgesellschaft einen Doppelsitz, so setzen Eintragungen im Handelsregister einer Zweigniederlassung sachlich gleichlautende Eintragungsmitteilungen der Gerichte beider Hauptsitze voraus. b) Diese Mitteilungen können nicht durch den vom Anmeldenden geführten Nachweis der Eintragungen ersetzt werden. RS U OLG Stuttgart (D) 1953/01/27 1 W 191/52 Veröff: NJW 1953,748 ... mehr lesen...
Norm: AktG §36AktG §37
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen einer Aktienzeichnung (Ausübung des Bezugsrechtes neuer Aktien) unterliegen hinsichtlich des Kapitals, der Zinsen und der Verjährung dem Personalstatute der Aktiengesellschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 1218/30 Entscheidungstext OGH 29.12.1930 2 Ob 1218/30 Veröff: SZ 12/315 Europea... mehr lesen...