Norm: AktG §29AktG §44AktG §155GmbHG §10
Rechtssatz: Die in der Entscheidung vom 20.10.1991, 4 Ob 546/91 (= SZ 64/143) aufgestellten Grundsätzen der Haftung der Bank für unrichtige Bestätigung über die freie Verfügbarkeit der anläßlich der Gründung oder Kapitalerhöhung eingezahlten Beträge nach § 10 Abs 3 GmbHG gelten auch für nach § 29 Abs 1 (in Verbindung mit § 155 Abs 2) AktG ausgestellte Bestätigungen. In beiden Fällen verjähren die Ansprüc... mehr lesen...