Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin war Klägerin in der Bestandsache des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien, AZ 20 C 419/91b. In ihrer am 22. April 1991 bei Gericht eingereichten Klage begehrte sie einerseits die Räumung eines bestimmten Objektes durch die Beklagte und andererseits die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin für bestimmte Schäden haften würde. Sie gab den Streitwert für Räumung mit S 6.000,--, für die Feststellung mit S 400.000,-- an, weshalb sie ausgehe... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: AktG 1965 §245;GEG §6 Abs1;
Rechtssatz: Wenn etwa die GmbH ihre Rechtsform derart ändert, dass aus ihr eine Aktiengesellschaft wird (§§ 245 ff AktG), wird in ihre Rechtspersönlichkeit nicht eingegriffen (Kastner-Doralt-Novotny, Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts5, 331). Wenn somit der nach genannten formwechselnden Umwandlung ergangene Zahlu... mehr lesen...