Norm: AktG §240AktG §249GmbHG §96
Rechtssatz: Da im Falle der Verschmelzung einer GmbH mit einer anderen oder mit einer Aktiengesellschaft eine Liquidation nicht stattfindet, ist eine Liquidation der GmbH nach deren Löschung nicht mehr möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 483/57 Entscheidungstext OGH 30.10.1957 3 Ob 483/57 Veröff: NZ 1958,153 ... mehr lesen...