Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit 51.494 Stückaktien. Als ihre Hauptgesellschafterin hält die M***** GmbH 50.836 Aktien, die restlichen 658 Aktien befinden sich in Streubesitz. Die Beklagte verfügt ihrerseits über sämtliche Anteile an der K***** Kft. mit Sitz in T***** (Ungarn), wobei es sich um das einzige verbundene Unternehmen der Beklagten handelt; dieses stellte allerdings bereits im Jahr 2005 seinen Betrieb ein und befindet sich seither in sti... mehr lesen...