Norm: AktG §118 Abs3GmbHG §45
Rechtssatz: In analoger Anwendung des § 118 Abs 3 AktG müssen bei der Bestellung eines Revisors durch Generalversammlungsbeschluß begründete Bedenken gegen die Auswahl des Prüfers bestehen (und vom Antragsteller geltend gemacht werden), um eine Antragslegitimation nach § 45 GmbHG wegen Scheinrevision zu begründen. Entscheidungstexte 6 Ob 3/88 Entscheid... mehr lesen...