Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AusgleichsO §29 Abs5;BDG 1979 §56 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs5;KO §80 Abs5;
Rechtssatz: Die Stellung eines Geschäftsführers einer Konkurs- und Ausgleichsverwaltergesellschaft stellt wegen begründeten Verdachtes der Befangenheit eine für einen Staatsanwalt unzulässige Nebenbeschäftigung dar. Selbs... mehr lesen...