Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3KO §75KO §81
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Masseverwalters, die Dienstnehmer des Gemeinschuldners von der Konkurseröffnung zu verständigen, ist nach der Konkursordnung nicht gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 522/88 Veröff: SZ 61/128 = RZ 1988/53 S 223 = RdW 1988,394 ... mehr lesen...
Norm: IO §213 Abs6IO §257 Abs2KO §75KO §157g Abs1KO §173aKO §174KO §174 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsmittelfrist gegen den Beschluss auf Konkurseröffnung beginnt für alle Beteiligten mit dessen öffentlicher Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 304/51 Entscheidungstext OGH 09.05.1951 1 Ob 304/... mehr lesen...