Im Straferkenntnis vom 19.1.2012 wird dem Berufungswerber als Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?1. Sie sind seit 01.01.1997 Mitglied des Vorstandes der M. BANK AG mit der Geschäftsanschrift B.-markt, Wien. Sie haben in der Funktion des Vorstandes der M. BANK AG als gem. § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ zu verantworten, dass die M. BANK AG es an ihrem Unternehmenssitz a. im Zeitraum jedenfalls von Beginn 2006 bis dato betreffend das erstmalige Angebot der Aktien ... mehr lesen...