Begründung: Die Klägerin war vom 1. 2. 2002 bis 30. 9. 2003 auf Basis eines Agentenvertrags als Vermittlerin von Finanzdienstleistungen für die Beklagte tätig. Die Vergütungsordnung war integrierender Bestandteil des Vertrags und regelte insbesondere das Entstehen des Vergütungsanspruchs sowie die Abrechnungsmodalitäten. Sie enthält auszugsweise folgende Bestimmungen: „1. Entstehen des Vergütungsanspruchs … 1.1 Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn der Antrag des Agenten zum ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 1. 2. 2002 bis 30. 9. 2003 auf Basis eines Agentenvertrags als Vermittlerin von Finanzdienstleistungen für die Beklagte tätig. Die Vergütungsordnung war integrierender Bestandteil des Vertrags und regelte insbesondere das Entstehen des Vergütungsanspruchs sowie die Abrechnungsmodalitäten. Sie enthält auszugsweise folgende Bestimmungen: „1. Entstehen des Vergütungsanspruchs … 1.1 Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn der Antrag des Agenten zum ... mehr lesen...