Begründung: Der Kläger war als selbständiger Handelsvertreter für die beklagte Partei, die Textilien herstellt, in Kanada tätig. Mündlich vereinbarten die Parteien eine Provision von fünf Prozent für alle direkten und indirekten Verkäufe. Nachdem der Hauptkunde der beklagten Partei den Wunsch geäußert hatte, ohne Einschaltung eines Handelsvertreters direkt mit der beklagten Partei zusammenzuarbeiten, schlug die beklagte Partei dem Kläger am 10. November 2005 eine Reduktion der Pro... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §11 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zweck der „angemessenen Frist" nach §11 Abs 1 Z1 HVertrG ist, der Nachwirkung der Tätigkeit des Handelsvertreters eine Grenze zu setzen. Entscheidungstexte 1 Ob 42/05s Entscheidungstext OGH 27.09.2005 1 Ob 42/05s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120304 ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §11 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zweck der „angemessenen Frist" nach §11 Abs 1 Z1 HVertrG ist, der Nachwirkung der Tätigkeit des Handelsvertreters eine Grenze zu setzen. Entscheidungstexte 1 Ob 42/05s Entscheidungstext OGH 27.09.2005 1 Ob 42/05s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120304 ... mehr lesen...