Der Beschwerdeführer stand als Unteroffizier in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In den im Beschwerdefall relevanten Tatzeiträumen war er bei der Xkompanie/Pionierbataillon Y (XKp/PiB Y) als Kommandant einer Brückentransportgruppe eingeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 2. März 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe 1. als eingeteilter Gruppenkommandant b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 2002 §60 Abs1;HDG 2002 §61 Abs2 Z3;HDG 2002 §61 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall erwies sich bereits nach der Beschuldigteneinvernahme des Beschwerdeführers (Unteroffizier, Kommandant einer Brückentransportgruppe bei der X-Kompanie/Pionierbataillon Y) die Strafbefugnis des Einheitskommandanten als zu gering, weshalb bereits am ... mehr lesen...