Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56;HDG 1985 §57;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 zweiter Satz HDG ist die Einleitung des Kommandantenverfahrens nach den §§ 55 ff HDG dem Beschuldigten lediglich mitzuteilen. Dieser Mitteilung kommt nicht die rechtsverbindliche Wirkung eines Bescheides zu. Schlagworte Offenbare Unzuständi... mehr lesen...