Entscheidungen zu § 57 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1986/12/30 86/09/0148

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56;HDG 1985 §57;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 zweiter Satz HDG ist die Einleitung des Kommandantenverfahrens nach den §§ 55 ff HDG dem Beschuldigten lediglich mitzuteilen. Dieser Mitteilung kommt nicht die rechtsverbindliche Wirkung eines Bescheides zu. Schlagworte Offenbare Unzuständi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.12.1986

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