Der als Divisionär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 30. Jänner 1990 gemäß § 40 Abs. 1 des Heeresdisziplinargesetzes 1985, BGBl. Nr. 294/1985 (HDG), vorläufig vom Dienst enthoben, weil er im Verdacht steht, in zwei Zeitungsinterviews die Äußerungen "Einer ist ein Pülcher - der Minister oder ich, oder meine Kollegen" und "Entweder sind wir die Pülcher, oder Lichal ist ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;HDG 1985 §40 Abs1;HDG 1985 §40 Abs4;HDG 1985 §40 Abs5;HDG 1985 §40 Abs7;HDG 1985 §40 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Dienstenthebung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstel... mehr lesen...