Entscheidungen zu § 28a GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 88/17/0075

1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1983 (eingelangt am 28. Dezember 1983) stellte der Verlassenschaftskurator namens der Verlassenschaft nach seinem Vater LV und der Verlassenschaft nach seiner Mutter JV bei der Gemeinde Schachendorf den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides hinsichtlich aller von den beiden genannten Personen geleisteten Abgaben, und zwar "Getränkesteuer, Grundsteuer A und B, Wasseranschlußgebühr für die Jahre ab 1950 bis heute (hinsichtlich aller Abgaben)"... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

Index: 32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §28a idF 1979/556;GrStGNov 1979;
Rechtssatz: Aus dem GrStG konnte auch vor Einfügung des § 28a nicht abgeleitet werden, der Abgabenanspruch entstünde (erst) mit rechtswirksamer Erlassung der Bescheide über die Grundsteuervorschreibungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X08 Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

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