Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer betreibt ein Elektrounternehmen. Seine Firma ist im Handelsregister eingetragen. Er ermittelt den Gewinn gemäß §5 iVm §4 Abs1 Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972). Das Finanzamt Deutschlandsberg hat mit Bescheiden, die dem Beschwerdeführer am 7. März 1979 zugestellt wurden, die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für die Jahre 1975 und 1977 festgesetzt. Die Finanzlandesdirektion für Stmk. hat der dagegen vom Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §4 Abs1EStG §8 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: EStG 1972; gleichheitswidrige Anwendung des §8 Abs2 Z1 lita iVm §4 Abs1 und 5 Entscheidungstexte B 4/81 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 15.06.1982 B 4/81 Schlagworte Einkomm... mehr lesen...