Entscheidungsgründe: 1.1. In Zuge einer am 13. und 14. Oktober 1976 im protokollierten Unternehmen "Fahrschule K. Ing. H.B." stattgefundenen Lohnsteuerprüfung für die Zeit vom 1. Jänner 1972 bis 31. Dezember 1975 stellte der Prüfer ua. fest, der Inhaber des Unternehmens, Ing. H.B., habe seinen Fahrlehrern Erschwerniszulagen (für die Abhaltung von Fahrstunden auf Motorrädern und Lastkraftwagen), die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln seien, steuerfrei gewährt. Demgemä... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandEStG §68
Rechtssatz: EStG 1972; keine Bedenken gegen §68 Abs1 und 2; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Gesetzesauslegung; keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit Entscheidungstexte B 445/78 Entscheidungstext VfGH Erke... mehr lesen...