Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo1EStGNov 1946 §5
Rechtssatz: Die Zusage des Dienstgebers, dem Dienstnehmer Mehrleistungen an ESt zu ersetzen, die diesem durch die Honorierung einer zusätzlichen Tätigkeit entstanden, ist gesetzwidrig und unwirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 145/52 Entscheidungstext OGH 11.11.1952 4 Ob 145/52 Schlagworte SW: Arbe... mehr lesen...