Entscheidungsgründe: Der 1959 geborene Kläger und die 1960 geborene Beklagte schlossen am 28. Dezember 1982 vor dem Standesamt Lodz in Polen die Ehe. Dieser entstammen die Kinder David, geboren am 19. März 1984, und Maria, geboren am 27. März 1986. Bei der ersten Streitverhandlung über die von der nunmehrigen Beklagten eingebrachte Ehescheidungsklage am 30. September 1993 schlossen die Streitteile eine Scheidungsvereinbarung, wodurch die Ehe noch am selben Tag gemäß § 55a EheG ein... mehr lesen...