Entscheidungsgründe: I. Der Bf. ist Zivilingenieur für Kulturtechnik und ermittelte seinen Gewinn bis 1976 durch Betriebsvermögensvergleich (§4 Abs1 EStG). Da nach seiner Darstellung die Zahlungen der Gebietskörperschaften, die seine hauptsächlichen Auftraggeber sind, oft mit großer Verzögerung erfolgen, ging er mit Beginn des Jahres 1977 von dieser Gewinnermittlungsart zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§4 Abs3 EStG) über. Dabei wurde vom laufenden Gewinn des Jahres 1977 in der Höh... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §4 Abs1EStG §4 Abs3EStG §18 Abs1 Z4EStG §37 Abs2 Z3
Rechtssatz: EStG 1972; Übergang von Gewinnermittlung nach §4 Abs1 zur Gewinnermittlung nach §4 Abs3; gleichheitswidrige Gesetzesauslegung durch die Annahme, daß der Übergangsverlust nach §18 Abs1 Z4 nicht vortragsfähig sei Entscheidungstexte ... mehr lesen...