1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützigen und nach § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 spendenbegünstigten Körperschaft im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die mitbeteiligte Partei habe im Jahr 2013 geerbte Grundstücke veräußert und die Veräußerungserlöse steuerfrei belassen. Die steuerfreie Veräußerung der Grundstücke wäre nur möglich, wenn diese Betriebsvermögen eines unentbehrli... mehr lesen...