Entscheidungen zu § 27 Abs. 4 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2022/3/8 Ro 2019/15/0184

1        Der in Österreich ansässige Revisionswerber erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 in Höhe von 1,590.429,92 € (vor Berücksichtigung von Werbungskosten). Er hat diese Geschäfte über eine Bank in Dänemark (X Bank) abgewickelt, und zwar unter Einschaltung der von dieser Bank zur Verfügung gestellten Handelsplattform, über die per Internetzugang rasch Finanzinstrumente gekauft und verkauft werden können. Bei d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.03.2022

RS Vwgh 2022/3/8 Ro 2019/15/0184

Index: E1EE6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR
Norm: EStG 1988 §20 Abs2EStG 1988 §27 Abs4EStG 1988 §27aEStG 1988 §27a Abs1 Z2EStG 1988 §27a Abs2 Z7EStG 1988 §3712010E056 AEUV Art5612010E063 AEUV Art6362002CJ0315 Lenz VORAB
Rechtssatz: Zur einkommensteuerlichen Erfassung von Dividendenerträgen aus anderen Mitgliedstaaten, auf die nach der seinerzeitigen innerstaatlichen Rechtslage der besondere S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.2022

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