Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Trainer des österreichischen Schiverbandes. Den Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Dabei machte er für betrieblich veranlaßte Reisen pauschale Tages- und Nächtigungsgelder gemäß § 4 Abs 5 EStG 1972 als Betriebsausgaben geltend. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, laut der zwischen dem Beschwerdeführer und d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §26 Abs1 Z7;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen ohne Nachweis ihrer Höhe iSd § 4 Abs 5 EStG 1972 ist, daß tatsächlich im jeweiligen Veranlagungszeitraum Ausgaben anläßlich betrieblich veranlaßter Reisen für Verpflegung und Unterkunf... mehr lesen...