Entscheidungsgründe: I. 1. Nach §20 Abs1 GrunderwerbsteuerG idF BGBl. 277/1969 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, "1. wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird, 2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs5GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1 und Z2GrEStG 1955 §20 Abs6 Beachte Kundmachung am 21. Oktober 1986, BGBl. 552/1986, und am 30. Oktober
1986, AÖFV 287/1986; Anlaßfall B957/84 vom 20. Juni 1986 - Aufhebung
des angefochtenen Bescheides nach Muster VfSlg. 10697/1985 Rechtssat... mehr lesen...