Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden. Die Beschwerdeführerin und zwei physische Personen, welche ihren Wohnsitz ebenfalls in den Niederlanden haben, waren Kommanditisten der C. GesmbH & Co. KG (künftig: KG) in G. Komplementär war die R.C. GesmbH. Am 24. März 1971 fand eine außerordentliche Generalversammlung der R.C. GesmbH statt, in welcher beschlossen wurde, die KG mit Wirksamkeit vom 31. August 1970 unt... mehr lesen...
Index: 53 Wirtschaftsförderung53/01 Wirtschaftsförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EStG 1967 §16 Abs2StrukturverbesserungsG §8, §8 Abs2, §8 Abs3
Rechtssatz: Strukturverbesserungsgesetz, keine Bedenken gegen §8 Abs3 erster Satz; keine denkunmögliche Anwendung; EStG 1967, keine Bedenken gegen §16 Abs2 Entscheidungstexte B 22/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...