Der Mitbeteiligte erklärte aus der von ihm betriebenen Forstwirtschaft in den Streitjahren Einkünfte von rund 1,1 Mio S und rund 1,2 Mio S und beantragte, diese Einkünfte nach § 37 Abs 5 EStG 1988 idF vor der Novelle BGBl Nr 201/1996 zu besteuern, wobei er zur Begründung: ausführte, er sei von der Forstinspektion zur Beseitigung des durch Windwürfe entstandenen Schadholzes bescheidmäßig aufgefordert worden, um so einen Schädlings- bzw Borkenkäferbefall hintanzuhalten. Der Mitbeteiligte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs4;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;EStG 1988 §37 Abs5;
Rechtssatz: Unter einem behördlichen Eingriff ist nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu verstehen, sondern nur eine solche, mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, daß - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sac... mehr lesen...