Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 20. Dezember 1999 wurde die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für 1996 festgesetzt. 2. Dagegen wendet sich die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde, in welcher die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte behauptet und die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt wird. 3. Die belang... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5EStG 1988 §24EStG 1988 §117 Abs7, §117a
Leitsatz: Verletzung im - auch ausländischen Staatsangehörigen gewährleisteten
- Eigentumsrecht durch gleichheitswidrige Gesetzesauslegung bei
Festsetzung der Einkommensteuer aufgrund Nichtberücksichtigung eines
Verlustvortrages; außerordentlicher Ertrag aus den
Forderungsverzichten im Gefolge eines Zwangsausgleiches einem
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