Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführerin schloß im Jahre 1975 mit einer Bausparkasse einen nach §108 EStG 1972 begünstigten Bausparvertrag ab. Für ihre in den Jahren 1975 bis 1978 geleisteten Beiträge an die Bausparkasse wurde ihr Einkommensteuer (Lohnsteuer) im Gesamtbetrage von S 5.751,- erstattet. Mit Schreiben vom 31. Jänner 1978 teilte die Bausparkasse dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit, daß der Beschwerdeführerin das Guthaben aus dem Bausparvertrag zur Gänze zur... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5EStG §18 Abs1 Z3EStG §18 Abs2 Z3 idF BGBl 645/1977 EStG §108 Abs7WohnungseigentumsG 1975 §9 Abs1WohnungseigentumsG 1975 §12WohnungseigentumsG 1975 §23
Rechtssatz: EStG 1972; denkunmögliche Anwendung des §18 Abs1 Z3 lita (zwei Personen als Wohnungseigentumswerber einer gemeinsamen Wohnung) Entscheidungstexte ... mehr lesen...