Entscheidungsgründe: 1. Die XXXX (im Folgenden: BF) erstand die Liegenschaft EZ XXXX GB XXXX 4 in XXXX als Meistbietende im Zuge einer Zwangsversteigerungssache um das Meistbot von Euro 192.500,00. 2. Die BF entrichtete in weiterer Folge im Wege der Selbstberechnung die Eintragungsgebühr auf der Basis des Meistbots. 3. Mit Lastschriftanzeige des Bezirksgerichtes (BG) XXXX vom 06.02.2020 wurde der BF die restliche Eintragungsgebühr auf Basis des Verkehrswertes lt. Schätzgutachte... mehr lesen...