Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführerin errichtete als Bauherr auf der Liegenschaft EZ 726 der KG VI Jakomini-Graz ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen, welches im Winter 1963/64 fertiggestellt wurde. Mit Bescheid der Stmk. Landesregierung vom 5. März 1968 wurde der Beschwerdeführerin die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Mit Kaufvertrag vom 7. November 1969 hat eine dritte Person von der Beschwerdeführerin Anteile an der oben genannten Liegenschaft erworben. Mit Bescheid ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: StGG Art5GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 idF BGBl 225/1962
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz, keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z3; keine denkunmögliche Anwendung; keine Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte B 104/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 17.10.1980 B 104/77 Schlagworte ... mehr lesen...