Mit einem am 15. Jänner 1997 abgeschlossenen Kaufvertrag erwarb die Beschwerdeführerin von der Marktgemeinde Finkenstein zwei Liegenschaften um einen Kaufpreis von S 2,8 Mio zuzüglich einer Investitionsverpflichtung im Ausmaß von S 2,148.800,-- plus 20 % Umsatzsteuer. Die Punkte VI. und IX. des Vertrages lauten: "VI. Übergabszeitpunkt Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Käufers erfolgt vereinbarungsgemäß mit Ablauf des ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §17 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bedarf es einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung nach dem Gesetz nicht, kommt § 8 GrEStG von vornherein nicht zur Anwendung (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band II, 3. Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Ergänzung T 19 T Abs. 2 und E vom 11. März 1971, 1768/70). European Case Law I... mehr lesen...