Die Beschwerdeführerin beantragte mit einem am 18. Juli 2005 beim BG Schwechat eingelangten Grundbuchsgesuch auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 22. Dezember 2004 (der die Einbringung von Liegenschaften durch die Gesellschafter in die Beschwerdeführerin vorsah) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für sie ob den Liegenschaften EZ 389 und 1211 Grundbuch F, BG Schwechat. Dem Grundbuchsgesuch angeschlossen waren unter anderem Selbstberechnungserklärungen für die Grunderwerbsteuer.... mehr lesen...