Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wischenbart über die Beschwerde des Ö K, R, vertreten durch Rechtsanwälte Thurner-Schaden-Schröttner, Graz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 15.03.2017, Zl X-9-2017/05548, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Gemäß... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2017 Norm: WettenG Vlbg 2003 §3 Abs1 litgWettenG Vlbg 2003 §15 Abs1VStG §9 Abs2
Rechtssatz: Dass eine als verantwortliche Person gemäß § 3 Abs 1 lit g Wettengesetz namhaft gemachte Person ex lege als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs 2 VStG anzusehen wäre, ergibt sich aus keiner Bestimmung des Wettengesetzes. Schlagworte We... mehr lesen...