IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Christine Scharfetter über die Beschwerde von Herrn I. J., geb xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13.5.2015, Zahl xxxxx, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß §§ 38, 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Schuldspruch – und Strafausspruch – im angefochtenen Straferkenntnis zu lauten hat: "Sie haben sich als Fre... mehr lesen...