IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Weiß über die Beschwerde der A W, geb. x, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. F M, D 17/11, W, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 31. Mai 2017, GZ: Pol96-118-2017, betreffend Abweisung von Anträgen auf alternative Vollzugsformen und Aufschub des Strafvollzuges, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid bes... mehr lesen...