Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 21. Februar 2002, Zl. VK-6651-2001, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in Höhe von € 363,- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stunden) sowie die Verpflichtung zum Ersatz eines Verfahrenskostenbeitrags verhängt, weil er als Lenker eines PKW am 30. November 2000 um 12:24 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 54 km/h überschritten habe. ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienVStG §51e Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf eine mündliche Verhandlung bei
Zurückweisung einer Berufung in einem straßenpolizeilichen
Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Geschwindigkeitsübertretung als
verspätet; keine inhaltliche Entscheidung iSd Art6 EMRK, keine
verfassungsrechtlichen ... mehr lesen...